Allgemeine Geschäftsbedingungen der Calio GmbH in Gründung, Churerstrasse 47, 8808 Pfäffikon SZ (nachfolgend «Anbieter») für die Nutzung der Software Calio.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Calio (nachfolgend «Software») zwischen dem Anbieter und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
1.2 Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbständigerwerbende, Vereine und andere Organisationen, die die Software für ihre geschäftliche Tätigkeit nutzen. Es richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
1.3 Der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung informiert über die Bearbeitung von Personendaten.
2. Vertragsschluss und Konto
2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde auf der Website ein Konto eröffnet und diese AGB akzeptiert. Die Person, die das Konto eröffnet, bestätigt, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.
2.2 Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemässe Angaben und hält sie aktuell. Er bestätigt seine E-Mail-Adresse; unbestätigte Konten können gesperrt werden.
2.3 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Handlungen, die mit seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, muss sich der Kunde anrechnen lassen, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
3. Testphase
3.1 Nach der Registrierung kann der Kunde die Software während 14 Tagen kostenlos testen.
3.2 Die Testphase endet automatisch und ohne Kosten. Eine kostenpflichtige Nutzung entsteht nur, wenn der Kunde ein Abonnement ausdrücklich bestellt.
3.3 Ohne Abonnement ist der Zugang nach Ablauf der Testphase auf Lesen beschränkt: Der Kunde kann seine Daten weiterhin ansehen, aber keine Belege hochladen, keine Änderungen vornehmen und die KI-Funktionen nicht nutzen. Die Daten bleiben mindestens 90 Tage erhalten; vor einer Löschung informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail. Ziffer 10 (Datenherausgabe) gilt sinngemäss.
4. Leistungen des Anbieters
4.1 Die Software ermöglicht es dem Kunden, Belege hochzuladen und seine Buchhaltung vorzubereiten: Belege werden registriert, mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) ausgewertet und als Buchungsvorschläge, Aufgaben, Übersichten und Entwürfe aufbereitet. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ist auf der Website beschrieben.
4.2 Die Software löst keine Zahlungen aus, reicht keine Steuererklärungen oder MWST-Abrechnungen ein und versendet keine Mahnungen oder Nachrichten an Dritte. Solche Handlungen nimmt ausschliesslich der Kunde vor.
4.3 Der Anbieter erbringt keine Treuhand-, Revisions-, Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise der Software auf gesetzliche Vorschriften, Sätze oder Fristen sind allgemeine Informationen ohne Gewähr für den Einzelfall.
4.4 Der Anbieter stellt die Software über das Internet bereit und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
4.5 Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, sofern die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben.
5. Künstliche Intelligenz und Verantwortung des Kunden
5.1 Von der KI erstellte Auswertungen und Buchungsvorschläge können unvollständig oder fehlerhaft sein. Sie sind als Vorschläge gekennzeichnet und werden erst nach Freigabe durch den Kunden gebucht.
5.2 Der Kunde bleibt für seine Buchführung und Rechnungslegung verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung von Art. 957 ff. OR, der MWST- und Steuergesetzgebung sowie für die Prüfung und Freigabe jeder Buchung.
5.3 Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher, Aufzeichnungen und Belege trifft den Kunden (in der Schweiz in der Regel zehn Jahre, Art. 958f OR; in Österreich in der Regel sieben Jahre, § 132 BAO, länger, solange die Unterlagen für ein anhängiges Verfahren von Bedeutung sind, und bis zu 22 Jahre für Unterlagen zu Grundstücken, § 18 Abs. 10 UStG). Die Software ist kein Archiv, mit dem der Kunde diese Pflicht erfüllt, auch nicht im Sinne der schweizerischen Geschäftsbücherverordnung; der Kunde sorgt für eine eigene, gesetzeskonforme Aufbewahrung, auch über das Ende des Vertrags hinaus (Ziffer 10).
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde lädt nur Inhalte hoch, zu deren Bearbeitung er berechtigt ist, und stellt sicher, dass die Bearbeitung von Personendaten Dritter (z.B. Kunden, Lieferanten, Mitarbeitende) rechtmässig ist.
6.2 Der Kunde unterlässt jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere das Hochladen von Schadsoftware, Versuche, auf fremde Arbeitsbereiche oder die Infrastruktur zuzugreifen, sowie eine Nutzung, welche die Leistungsfähigkeit der Software für andere Kunden beeinträchtigt.
6.3 Einzelne Dateien dürfen höchstens 200 MB gross sein.
7. Preise und Zahlung
7.1 Für kostenpflichtige Abonnements gelten die bei der Bestellung in der Software, auf der Website oder im Angebot genannten Preise und Leistungsgrenzen des gewählten Plans (z.B. Anzahl Belege pro Monat oder Mandanten). Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
7.2 Abonnementsgebühren sind im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) zur Zahlung fällig — per Zahlungskarte über den Zahlungsanbieter oder, soweit angeboten, gegen Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
7.3 Schlägt eine Zahlung fehl, bleibt der Zugang während 7 Tagen uneingeschränkt; danach ist er bis zum Zahlungseingang auf Lesen beschränkt (Ziffer 3.3).
7.4 Ein Wechsel in einen höheren Plan gilt sofort; die Differenz wird anteilig verrechnet. Ein Wechsel in einen tieferen Plan gilt ab der nächsten Abrechnungsperiode.
7.5 Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Abonnements verlängern sich automatisch um die gewählte Abrechnungsperiode und können von beiden Parteien auf deren Ende gekündigt werden — vom Kunden in der Software unter «Abo & Rechnung» oder per E-Mail an info@calio.ch. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, soweit das Gesetz oder Ziffer 6 des AVV nichts anderes vorsieht.
8.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei schwerwiegender Verletzung dieser AGB.
9. Daten des Kunden und Datenschutz
9.1 Die hochgeladenen Belege und die daraus erzeugten Daten bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter bearbeitet sie ausschliesslich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und gemäss dem AVV.
9.2 Die Daten jedes Kunden werden in einem getrennten Arbeitsbereich gespeichert. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu ihrem Schutz.
9.3 Der Anbieter setzt für Hosting, E-Mail-Versand und KI-Verarbeitung Unterauftragsbearbeiter ein; sie sind im AVV und in der Datenschutzerklärung aufgeführt. Über den Beizug oder Wechsel eines Unterauftragsbearbeiters informiert der Anbieter mindestens 30 Tage im Voraus; Mitteilung und Widerspruch regelt Ziffer 6 des AVV.
10. Datenherausgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf Verlangen, das innerhalb von 30 Tagen gestellt wird, eine Kopie seiner Belege und Daten in einem gängigen Format zur Verfügung; sie enthält auch den vollständigen Verlauf der Änderungen, den der Kunde mit seinen Büchern aufbewahren muss (Ziffer 5.3). Der Anbieter stellt die Kopie im Dashboard bereit; eine Inhaberin oder ein Inhaber des Kunden lädt sie nach erneuter Anmeldung einmal innerhalb von sieben Tagen herunter. Kann der Kunde das Dashboard nicht nutzen, übergibt der Anbieter die Kopie verschlüsselt und teilt die Passphrase telefonisch mit. Danach löscht der Anbieter den Arbeitsbereich des Kunden mit allen Belegen, Buchungen, Auswertungen und Verläufen. Es bleiben nur: die verschlüsselte Kopie nach Satz 1, bis der Anbieter sie nach der Übergabe vom Server entfernt, eine im Dashboard bereitgestellte spätestens sieben Tage nach ihrer Bereitstellung; die Angaben, die der Anbieter für seine eigene Abrechnung mit dem Kunden braucht; das Ereignis- und das Versandprotokoll der Plattform (z.B. Einladungen, Änderungen von Benutzern und Rechten, Zustimmungen zu diesen AGB, versandte System-E-Mails), die keine Belege und keine Zahlen aus den Büchern enthalten, so lange, wie es die Datenschutzerklärung nennt; das Zugriffsprotokoll des Servers (Zeitpunkt, IP-Adresse, aufgerufene Adresse ohne Parameter, Kennungen von Konto und Kunde, ohne Inhalte), bis 30 Tage nach dem jeweiligen Aufruf; die Meldungen des Dienstes im Systemprotokoll des Servers, die Kennungen des Kunden, seiner Konten und Belege nennen können, aber keine IP-Adressen, bis das Systemprotokoll sie überschreibt; das Sicherheitsprotokoll nach Art. 4 DSV mit Kennungen von Konten und Datensätzen, auf dem System bis 365 Tage nach dem jeweiligen Ereignis und in seiner Kopie auf einem zweiten Server des Anbieters bis 372 Tage nach dem Ende des jeweiligen Tages, spätestens 30 Tage nach seiner Löschung auf dem System; Kopien in Datensicherungen, die spätestens nach 30 Tagen überschrieben werden; und was einem KI-Anbieter bereits übermittelt wurde, nach dessen Fristen (Ziffer 5 des AVV).
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die er absichtlich oder grobfahrlässig verursacht.
11.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung des Anbieters im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, soweit der Kunde ihn durch eigene Sicherung hätte vermeiden können.
11.3 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
12. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder in der Software mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag auf das Inkrafttreten kündigen. Für den Beizug oder Wechsel eines Unterauftragsbearbeiters gilt zusätzlich Ziffer 6 des AVV.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
13.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [fehlt: Gerichtsstand].
Stand: 6. Oktober 2026 · Version 2026-10-06.1